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Über uns

  

Informationen zur Entstehung der Waldschutzgenossenschaft, der Aufgaben und der Berechnung des Forstverbandsbeitrages 

Nach dem 1. Weltkrieg wurden im damaligen Kreis Melle örtliche Waldbauernvereine gegründet, die nur einen losen Zusammenschluss bildeten. Durch die Sorgen und Nöte nach dem 2. Weltkrieg drängte sich die Notwendigkeit auf, einen Forstverband auf gesetzlicher Grundlage zu bilden. Die Meller Waldbauern gründeten darauf am 10. März 1952 einen Forstverband nach § 23 des Preußischen Gesetzes betreffend Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften vom 06.07.1875.

Am 13. Mai 1984 tritt eine neue Satzung ein. Der bisherige Forstbetriebsverband führt von jetzt an den Namen Waldschutzgenossenschaft Melle.

Die Waldschutzgenossenschaft Melle umfasst alle Privat- Körperschafts- und Genossenschaftswaldflächen der Stadt Melle. Sie ist als Pflichtmitgliedschaft für jeden Waldbesitzer im Meller Raum gestaltet. Die Genossenschaft umfasst ca. 4.450 ha Waldfläche, die sich auf ca. 1.000 Waldbesitzer verteilt.

 

Die Waldschutzgenossenschaft bezweckt eine ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung und Betreuung der angeschlossenen Forstflächen und fördert das Interesse seiner Mitglieder für den Wald durch:  

Ein vermummter Mensch stiehlt Holz von einem Stapel

 

  • Sicherung einer ausreichenden forstlich-fachmännischen Betreuung durch die Landwirtschaftskammer

Waldbrand - Flammen auf dem Waldboden lodern empor

 

  • Gemeinsame Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden und Verhütung von Insektenschäden

 

 Holzabfuhrweg

 

  • Bau und Umbau gemeinschaftlich und einzeln zu nutzender Holzabfuhrwege und Holzlagerplätze

 

Waldverschmutzung

 

  • Gemeinsame Schutzmaßnahmen gegen Diebstahl von Holz und Forstnebenerzeugnissen sowie gegen Waldfrevel und die Verunreinigung der Wälder

 

 

 

 

  • Sonstige Aufgaben, die dem Zweck des Forstverbandes und den Mitgliedern dienen, z.B. gemeinsamer Holzverkauf, Waldkalkung.

 

In den Eigentums- und Besitzverhältnissen der einzelnen Mitglieder und Eigentümer tritt keine Änderung ein.

Die Bewirtschaftung der dem Forstbetriebsverband angeschlossenen Grundstücke erfolgt durch die jeweiligen Eigentümer auf deren eigenen Kosten.

Die forstfachliche Beratung der Waldbesitzer erfolgt durch zwei Bezirksförster vom Forstamt Osnabrück, Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Der Beitrag beträgt je angefangenen Hektar 5,00 € und wird durch die Stadt Melle veranlagt und eingezogen.

 

Der Verband wird zurzeit geführt von:

  1. Vorsitzende Sabine Leonard
  2. Vorsitzender Heiner Brinker
  3. Vorsitzender Rolf Preckwinkel

Geschäftsführer Dirk Wienke

 

Ansprechpartner bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse der Waldflächen z.B. durch Verkauf oder Erbfolge sind:

Geschäftsführer der Waldschutzgenossenschaft
Herr Dirk Wienke
Telefon 0172 2778093

oder

Stadt Melle
Amt für Finanzen und Liegenschaften
Frau Monika Herkenhoff
Telefon 05422 / 965 – 290
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Änderungen eines bestehenden Einzugsverfahrens oder Erteilung einer Einzugsermächtigung teilen Sie bitte der Stadt Melle direkt mit.